Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt

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Erscheinungsdatum: 23.01.2012

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Versendung eines Gesetzentwurfs für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform an Länder und Verbände:

Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt. Insolvente Existenzgründer und Verbraucher erhalten schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Die Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.

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4,8 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2011

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Pressemitteilung       Nr.009 vom    10.01.2012

WIESBADEN – Im Oktober 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 363 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,8 % weniger als im Oktober 2010. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat hatte es zuletzt im August 2010 gegeben (+ 1,6 %).

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Januar bis September 2011: 6,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen

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Pressemitteilung       Nr.449 vom    07.12.2011

WIESBADEN – In den Monaten Januar bis September 2011 meldeten die Amtsgerichte in Deutschland 22 854 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,7 % weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im Zeitraum Januar bis September 2011 bei 78 569 Fällen und war damit um 3,8 % niedriger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen registrierten die Gerichte insgesamt 121 284 Insolvenzen, das waren 4,6 % weniger als in den Monaten Januar bis September 2010.

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2,9 % weniger Unternehmensinsolvenzen im August 2011

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Pressemitteilung Nr.410 vom 08.11.2011


WIESBADEN – Im August 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 583 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,9 % weniger als im August 2010. Damit lag zum zwölften Mal in Folge die Zahl der Unternehmensinsolvenzen niedriger als im entsprechenden Vorjahresmonat.

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Rede: Das Insolvenzrecht ist keine Reformbaustelle

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Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beim Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2011 am 28. Oktober 2011 in Berlin

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Dr. Niering,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

Reden beginnt man ja gerne mit Zitaten. Dann will ich aus einigen Fachaufsätzen und aus der Presse der letzten Zeit zitieren. „Zum Fortgang der Arbeiten auf der Dauerbaustelle InsO“, heißt es da; oder „ewige Baustelle“, oder sogar. „Die Bauhütte BMJ“.

Ich weiß nicht, warum beim Thema Insolvenzrecht stets auf Baubilder zurückgegriffen wird. Liegt es daran, dass es bedauerlich viele Insolvenzen unter Bauunternehmen gibt? Fällt niemanden mehr etwas Passenderes ein? Nehmen Sie das Wort Bauhütte. Die brauchte man im Mittelalter, weil sich die Arbeiten an den gotischen Domen über mehrere Jahrzehnte erstreckten. Irgendwann waren die Kirchen dann fertig, selbst der Kölner Dom, und blieben unverändert in alle Ewigkeit stehen, die Bauhütten schlossen. Ewiger Friede. Ende aller Baumaßnahmen. Nachdem das ESUG gestern den Bundestag erfolgreich passiert hat, könnte man, um im Sprachbild zu bleiben, jetzt wohl einen Abschnitt der Baustelle schließen. Doch Gesetzgebung endet nicht an einem fixen Zeitpunkt und deshalb passt auch das Baustellenbild nicht. Die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen ändern sich ständig, und die Gesetzgebung wird weiterhin darauf reagieren müssen. Schon 1999 dachte man, den Schlussstein für das Gewölbe des neuen Insolvenzrechts gesetzt zu haben. So war es nicht, weil sich in der praktischen Anwendung, wie Sie nur zu gut wissen, schnell Anpassungsbedarf ergab. Gesetzgebung hat die Aufgabe, für die allgemein als notwendig erachteten Änderungen zwischen Praxis und Rechtspolitik, zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern einen gangbaren Weg zu finden. An diesem kooperativen Verständnis hat es zuletzt vielleicht etwas gemangelt. Die Aufgabe, die sich diese Bundesregierung im Koalitionsvertrag für das Insolvenzrecht gestellt hat, war ambitioniert, aber zu schaffen. Es galt, die Diskussionen der letzten Jahre und die ergebnislosen Anläufe zu als notwendig erkannten Fortentwicklungen der im Kern funktionierenden Insolvenzrechtsordnung zu einem Abschluss zu bringen.

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