Insolvenzstatistik Februar 2012: 4,5 % weniger Unter­nehmens­insol­venzen im Februar 2012

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Pressemitteilung Nr. 157 vom 08.05.2012

WIESBADEN – Im Februar 2012 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 353 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,5 % weniger als im Februar 2011. Im Januar 2012 wurde ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen von 0,7 % gegenüber dem Januar 2011 registriert. Davor waren die Unternehmensinsolvenzen von September 2010 bis Dezember 2011 jeweils gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat zurückgegangen.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Februar 2012 mit 8 172 Fällen um 0,4 % höher als im Februar 2011. Damit gab es erstmals seit Mai 2011 (+ 9,7 %) wieder mehr Verbraucherinsolvenzen als im entsprechenden Vorjahresmonat. Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen summierte sich die Gesamtzahl der Insolvenzen im Februar 2012 auf insgesamt 12 650 Fälle, das waren 0,5 % weniger als im Februar des Vorjahres.

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Weniger Insolvenzen, aber …

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Erkenntnisse aus der Insolvenzstatistik 2011 über den Gesundheitszustand der Wirtschaft und die Steuerungsmöglichkeiten der Wirtschaftspolitik
von Anne Koark und Dr. Axel Heise*, München

Die Wirtschaft brummt, die Arbeitslosigkeit sinkt auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung und auch zum ersten Mal seit der Krise geht die Zahl der Insolvenzen zurück. Deutschland, einer der ehemals „kranken Männer“ Europas, scheint „pumperlgesund“. Doch ein Blick in die aktuelle Insolvenzstatistik bringt nicht nur erfreuliche Erkenntnisse. Anstatt jedes Jahr nur die Diagnose zu betrachten, sollten die Ursachen von Unternehmensinsolvenzen in Zukunft deutlich besser erforscht werden. Dies könnte Milliarden sparen und zahlreiche Arbeitsplätze erhalten.

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Insolvenzen Januar 2012: 0,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2012

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Pressemitteilung Nr. 133 vom 13.04.2012

WIESBADEN – Im Januar 2012 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 321 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 0,7 % mehr als im Januar 2011. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat hatte es zuletzt im August 2010 gegeben (+ 1,6 %).

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Positionen des BDS zur zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform

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Der Bund der Selbständigen (BDS) – Gewerbeverband Bayern e.V. bringt sich seit Jahren mit Stellungnahmen und Positionspapieren zur Reform der Insolvenzrechtsordnung ein. Mit Beschluss des Präsidiums aus dem April 2008 hat der BDS einen Arbeitskreis Insolvenzrechtsreform (AK Insolvenzen) eingerichtet, der Vorschläge zur Reform des Insolvenzrechts erarbeitet hat (siehe Anlage). Unter Schuldnern, die von Insolvenz betroffen sind, sind auch sehr viele Selbständige, die infolge einer Geschäftsinsolvenz auch Privatinsolvenz anmelden mussten. Zudem sind unter den Privatinsolvenzen zunehmend Soloselbständige, insbesondere Freiberufler.

Link zum Artikel:

http://www.bds-bayern.de/cms/uploads//politik/positionen/2012-03-16_Verbraucherinsolvenz.pdf

   

Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung mit Zustimmung der Gläubiger oder Ratingsystem als Alternative zur geplanten Mindestbefriedigungsquote im verkürzten Verbraucherinsolvenzverfahren

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von Anne Koark, München, Michael du Carrois, MBA, Hamburg und Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Bonn

Schon mit dem Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999 ist die Halbherzigkeit des Gesetzgebers zur Restschuldbefreiung für Verbraucher deutlich geworden und hat sich seither wie ein roter Faden durch alle Folgereformen immer wieder bestätigt. Die wirklichen, vielfach schicksalhaften Ursachen von Insolvenz wurden schlicht negiert und das Verfahren zu einem finanzpolitisch determinierten, aber weitgehend sinnlosen Formalverfahren entleert. Ohne jede helfende oder verhaltensändernde Funktion oder Hilfestellung werden die Verbraucher zu Objekten eines Verfahrens, das von den meisten Schuldnern schlicht „abgesessen” wird. Trotzdem treten fast 50% der Schuldner nach Durchlaufen des Insolvenzverfahrens nicht mehr negativ in Erscheinung, während die andere Hälfte im Drehtüreffekt verharrt und über kurz oder lang wieder zum Problemfall wird.

Die vorliegenden Reformvorschläge erschöpfen sich in alten Denkstrukturen und bieten für 90% aller Schuldner keine wirkliche Hilfe. Man verharrt in einem Gegeneinander von Gläubiger und Schuldner, anstatt z.B. Schuldner mit Wiedergutmachungswillen auch dann zu stärken, wenn sie nicht in der Lage sind, die hohen Hürden einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu überspringen. Im Rahmen einer seit Mitte 2010 tagenden Arbeitsgruppe ist ein Konzept entwickelt worden, das es ermöglichen soll, gerade der Gruppe der Schuldner mit Wiedergutmachungswillen nachhaltige Hilfen an die Hand zu geben und zugleich das Verfahren selbst zu stärken und zu einem Instrument für eine langfristige Verhaltensänderung zu machen.

Im Ergebnis soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Schuldner auch dann an einer Verkürzung der Wohlverhaltensperiode partizipieren zu lassen, wenn er nicht in der Lage ist, signifikante Zahlungen an seine Gläubiger zu leisten.

Gesamter Artikel

Erschienen in der Zeitschrift ZinsO

   

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