BMJ: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute in Berlin ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt.
- 07.04.2011
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute in Berlin ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt. „Mit der mehrstufigen Insolvenzrechtsreform werden die Rahmenbedingungen so geändert, dass Insolvenz eine echte Chance zum Neuanfang bietet“, sagte die Bundesjustizministerin auf dem Achten Deutschen Insolvenzrechtstag in der Hauptstadt.
Die zweite Stufe der Reform gilt dem Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. Der Anstieg auf 109.000 Verbraucherinsolvenzen im vergangenen Jahr zeigt, dass die Überschuldung privater Haushalte weiter zunimmt. Aber auch kleinere Unternehmen geraten häufig in finanzielle Schieflage. „Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, einen schnelleren Neustart zu ermöglichen, indem das Verfahren der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt wird“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Damit werde das wirtschaftliche Potential im Interesse aller so schnell wie möglich reaktiviert.
Die Beschleunigung der Restschuldbefreiung kann es nicht zum Nulltarif geben. „Es muss gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger ist“, erläuterte die Bundesjustizministerin. „Mein Vorschlag ist, eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden“, führte Leutheusser-Schnarrenberger aus. Zu denken sei an eine Quote von etwa einem Viertel. Erfüllt der Schuldner nicht diese Voraussetzungen, soll es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
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